Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat mit den Vorbereitungen zur Verlängerung der Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) auf 18 Monate begonnen. Der Bundesrat wird im Frühsommer 2025 darüber entscheiden, sofern sich die wirtschaftliche Lage bis dahin nicht verbessert.
Bereits im Juni 2024 hatte der Bundesrat beschlossen, die maximale Bezugsdauer von 12 auf 18 Monate anzuheben, wobei diese Regelung bis zum 31. Juli 2025 gilt. Sollte die Konjunkturprognose des Bundes weiterhin keine Besserung für die kommenden zwölf Monate erwarten lassen, könnte die verlängerte Bezugsdauer ab dem 1. August 2025 eingeführt werden.
Anhaltende wirtschaftliche Herausforderungen
Die wirtschaftliche Lage bleibt insbesondere in der Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM-Industrie) sowie in der Uhrenbranche angespannt. Internationale Konjunkturschwächen haben in diesen Bereichen zu einem verstärkten Einsatz von Kurzarbeit geführt. Eine Verbesserung der Lage ist laut den Prognosen der Bundesexperten derzeit nicht in Sicht.
Die Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung soll betroffenen Unternehmen mehr Zeit geben, sich an die wirtschaftlichen Herausforderungen anzupassen und neue Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen. Die übrigen Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von KAE bleiben unverändert und werden weiterhin im Einzelfall geprüft.