Ab dem 20. Januar 2027 gilt die neue EU-Maschinenverordnung (MVO) 2023/1230, die die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vollständig ersetzt. Damit müssen sich Unternehmen in der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie frühzeitig auf die neuen Vorgaben einstellen, da keine Übergangsphase vorgesehen ist.
Im Gegensatz zu Richtlinien ist die Verordnung in allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar verbindlich und bietet einheitliche Regelungen. Besonders betroffen sind Hersteller, Importeure und Händler, die für die Konformität ihrer Produkte und die Bereitstellung technischer Dokumentationen verantwortlich sind. Neu hinzu kommen Vorgaben für Betreiber, die wesentliche Veränderungen an Maschinen vornehmen.
Die Verordnung bringt erstmals explizite Regelungen zu Digitalisierung und Cybersicherheit. So müssen vernetzte Maschinen vor unbefugten Zugriffen geschützt und in der Lage sein, Änderungen in ihrer Konfiguration zu dokumentieren. Gleichzeitig erleichtert die MVO Herstellern die Bereitstellung digitaler Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen.
TÜV SÜD betont, dass eine frühzeitige Vorbereitung entscheidend ist, um Compliance sicherzustellen und Betriebsunterbrechungen zu vermeiden.